«Tagesschau»-Beitrag «Schützen werben für neues Waffenrecht beanstandet (V)

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Mit Ihrer E-Mail vom 5. März 2019 beanstandeten Sie die «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom 3. März 2019 und dort den Beitrag «Schützen werben für neues Waffenrecht».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«In der Tagesschau vom 03.03.2019 sehe ich das Sachgerichtigkeitsverbot verletzt bezüglich des Themas ‘Schützen für neues Waffenrecht’. Herr Beat Flach wird als ‘ein begeisterter Sportschütze’ dargestellt. Er ist weder mit einer Schützenlizenz registriert, noch hat er in den letzten 10 Jahren an einem Feldschiessen oder ‘Obli’ teilgenommen. Wer auf einem 300m-Stand trainieren geht, braucht eine Lizenz. Es würde höchstens die Möglichkeit bestehen, dass er sich in einem Schiesskeller registriert hat, jedoch kann man ihn auch dann nicht als ‘Sportschütze’ bezeichnen, da es für das stehende Schiessen auf 20m mit dem Stgw 57 keine Sportdisziplin gibt. (Zudem sind wenige Keller dafür abgenommen.)

Aargauerzeitung vom 05.03.2019:

<[...]Auf den Angriff angesprochen erklärt Flach: ‘Es tut mir leid, wenn dieser Eindruck erweckt wurde. Doch ich bin Schütze.’ Weiter sagt er: ‘Ich schiesse gerne, weil es ein meditativer Sport ist.’

Das Sturmgewehr nutzt er nur sehr selten. Flach schiesst üblicherweise mit einer geerbten Ordonanz-Pistole, einer privaten 9-Millimeter-Faustfeuerwaffe und anderen Faustfeuerwaffen. Diese Waffen bewahrt er sicher im Safe auf. Zum Schiessen geht Flach in private Schiesskeller. Doch er räumt ein, aus Zeitmangel in den letzten paar Jahren nicht mehr geschossen zu haben.[...]>[2]

SRF News auf Facebook:

<SRF hat nie behauptet Beat Flach sei in einem Schützenverein. Er selbst bezeichnet sich selbst als begeisterten Sportschützen, der lediglich in den letzten Jahren aus Zeitgründen nicht mehr geschossen habe.>

Er wäre ein typisches Beispiel für eine Person, welche das Stgw nicht behalten dürfte nach neuem Gesetz, da er nicht damit schiesst. Wenn er üblicherweise mit der Pistole Schiessen geht, soll er sich korrekterweise auch mit dieser präsentieren und als begeisterter ‘Hobbyschütze’ oder ‘Gelegenheitsschütze’ bezeichnen. Das wurde in dem Beitrag aber effektiv nicht gemacht.

In meinen Augen hat das SRF die Aufgabe, solche Aussagen auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen, gerade wenn Sie zur Hauptsendezeit als Titelbeitrag ausgestrahlt werden. Es spricht nichts dagegen, über ein Ja-Komitee aus Schützen und Jägern zu berichten, die Personen sollten jedoch auch wirklich sich selbst darstellen. In der UBI-Verhandlung vom 14.12.18 zur Popularbeschwerde von Sven Brander wurde folgendes festgehalten: <Besondere Sorgfalt ist nur 3 Monate vor einer Abstimmung notwendig in der Berichterstattung>.[3]

Ich bitte um Berichtigung und zukünftig eine bessere Überprüfung der ausgewählten Personen.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau» antwortete Herr Franz Lustenberger, ehemaliger stellvertretender Redaktionsleiter:

«Mit Mail vom 6. März 2019 hat Frau X eine Beanstandung gegen die Tagesschau vom 3. März eingereicht. In der Beanstandung geht es um die Bezeichnung von NR Beat Flach als ‘begeisterter Sportschütze’, der ‘um sein Hobby keine Angst hat’.

Fokus des Beitrags

Das Referendum gegen den Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) wurde im Wesentlichen von der Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS) lanciert. Dieser Interessengemeinschaft gehören verschiedene Verbände und Vereinigungen aus dem Schiess- und Militärwesen an.[4] Auf der der Pro-Seite hat sich ein Komitee aus Jäger und Schützen formiert, das für die Vorlage eintritt. NR Beat Flach ist Co-Präsident dieses Komitees.[5] Dieser Vorgang, eine Kontroverse innerhalb der Schützen und Jäger zum revidierten Waffenrecht, ist berichtenswert. Dies wird auch vom Beanstander nicht bestritten.

Sachlich wird der wesentliche Inhalt der Vorlage mittels Grafik dargestellt. Beide Seiten – NR Beat Flach als Vertreter des Komitees für ein modernes Waffenrecht und Thomas Steiger als Präsident eX am Referendum beteiligten Verbandes können ihre Argumente darlegen. Auch die gewählte Bildsprache ist ‘ausgewogen’; beide Protagonisten hantieren an ihren Waffen. Sie werden damit mit absolut gleichwertigen Handlungen dargestellt. Das Publikum kann sich unvoreingenommen eine Meinung zur Kontroverse innerhalb der Schützen und Jäger bilden.

‘Sportschütze’

Nationalrat Beat Flach ist Mitglied des Komitees ‘Jäger und Schützen für ein modernes Waffenrecht.’ Er hat im Vorgespräch zum Dreh über seine Freude am Schiessen gesprochen; die Reporterin konnte seine Begeisterung für den Schiesssport spüren. Die Tagesschau konnte und musste zum Zeitpunkt des Drehs daher davon ausgehen, dass im Komitee auch tatsächlich Schützen und Jäger vereinigt sind und dass NR Beat Flach mehr oder weniger regelmässig schiesst. Wann ist ein Schütze ein «richtiger Schütze»?

Wenn die Tagesschau gewusst hätte, dass NR Beat Flach schon länger nicht mehr geschossen hat, hätte die Tagesschau dies aktiv kommuniziert oder ihn damit konfrontiert. Nachdem bei der Redaktion einige Mails eingegangen sind, hat der verantwortliche Journalist bei NR Beat Flach nachgefragt und per mail folgende Antwort erhalten: <Ich habe sicher nichts unwahres gesagt... Ich habe zwei Gewehre und mehrere Kurzwaffen. Ich habe mit dem Sturmgewehr vermutlich vor 10 Jahren zuletzt geschossen und mit der Pistole vor ca. 8 Jahren. Ich weiss aber nicht, ob das jetzt sooo wichtig ist.>

NR Beat Flach zählt sich als Waffenbesitzer zu den Schützen. Die Bezeichnung ‘Sportschütze’ kann in Schützenkreisen missverständlich sein, da NR Beat Flach in der Vereins- und Verbandsregistration (VVA) nicht als ‘aktiv’ registriert ist. Diese persönlichen Daten sind allerdings nicht öffentlich, sondern beim Verband hinterlegt. Die Tagesschau hat nie gesagt, dass NR Beat Flach aktiver Schütze und Mitglied in einem Verein sei.

Kampagne

Der Fokus des Beitrages liegt wie anfänglich dargelegt auf der Auseinandersetzung innerhalb der Schützen und Jäger. In einem Tagesschau-Beitrag von knapp 2 Minuten kann schon aus Zeitgründen nicht auf alle Details der neuen Regelung eingegangen werden. Die vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung findet in der Abstimmungsarena statt; in dieser prallen die Argumente Pro und Contra in der ganzen Breite aufeinander.

Fazit

Die Bezeichnung von NR Beat Flach als ‘begeisterter Sportschütze’ kann missverstanden werden.

Der Beitrag als Ganzes vermittelt aber eine ausgewogene Sicht auf zwei Personen, die Waffen besitzen und zur kommenden Abstimmung unterschiedlicher Meinung sind. Beide Seiten werden gleichwertig behandelt. Das Publikum konnte sich zum Fokus des Beitrages eine Meinung bilden.

Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Die «Tagesschau» hatte beste Absichten mit diesem Beitrag. Er war in sich ausgewogen. Aber die «Tagesschau» ist hereingelegt worden: Ein Sportschütze muss in der Schweiz einem Schützenverein angehören und aktuell (nicht vor 10 Jahren) regelmässig am Feldschießen und am «Obligatorischen» teilnehmen. Diese Bedingung erfüllt Nationalrat Beat Flach nachweislich nicht. Er kann darum nicht mit dem Sturmgewehr hantieren und so tun, als schösse er regelmäßig damit. Die Fehlinformation entstand zwar nicht durch Verschulden der «Tagesschau», aber die muss die Verantwortung dafür tragen. Deshalb unterstütze ich Ihre Beanstandung.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-03-03-2019-1930?id=3306661e-95a9-4294-af67-014e1a9758a4

[2] https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/waffenrecht-gegner-werfen-nationalrat-flach-vor-fake-news-zu-verbreiten-dieser-kontert-134169751

[3] Vgl. Anhang

[4] https://eu-diktat-nein.ch/komitee/

[5] https://modernes-waffenrecht.ch

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